NIS2-Beratung Frankfurt & Rhein-Main
Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet vereinen mit dem größten Frachtflughafen Europas, dem führenden Finanzplatz Kontinentaleuropas und dichter Energie- und Industrieinfrastruktur besonders viele NIS2-relevante Sektoren. Seit Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2555 (NIS2) müssen deutschlandweit rund 29.000 Unternehmen handeln — bei Bußgeldern bis 10 Mio. EUR und persönlicher Geschäftsführer-Haftung. Wir begleiten Rhein-Main-Unternehmen persönlich vor Ort: von der Betroffenheitsprüfung über Gap-Analyse und Penetration Testing bis zur Umsetzung der NIS2-Anforderungen.
Warum NIS2-Beratung in Frankfurt?
Regionale Expertise für die kritischen Sektoren des Rhein-Main-Gebiets
Beratung vor Ort im Rhein-Main-Gebiet
Persönliche NIS2-Beratung direkt bei Ihnen in Frankfurt, Offenbach, Hanau, Wiesbaden oder Darmstadt — kurze Wege statt anonymer Fernberatung.
Expertise für Logistik & Flughafen-Umfeld
Der Flughafen Frankfurt und Europas größtes Frachtdrehkreuz machen Logistik zum NIS2-Sektor. Wir kennen die Anforderungen an Transport- und Speditionsbetriebe der Region.
Energie- & Versorger-Kompetenz
Stadtwerke, Netzbetreiber und Energieversorger im Rhein-Main-Raum zählen zu den Sektoren mit hoher Kritikalität — wir setzen die §30-BSIG-Pflichten praxisnah um.
Erfahrung mit dem Finanzplatz Frankfurt
Als führender Finanzplatz Kontinentaleuropas verlangt Frankfurt höchste IT-Sicherheit. Wir bringen NIS2 mit DORA und BAIT in Einklang statt doppelt zu prüfen.
Bußgeldrisiko bis 10 Mio. EUR
Das NIS2UmsuCG sieht für besonders wichtige Einrichtungen Bußgelder bis 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. EUR oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Wir unterstützen Ihr Rhein-Main-Unternehmen dabei, die Anforderungen umzusetzen und nachweisbar zu dokumentieren.
Geschäftsführer-Pflichten nach §38 BSIG nachweisbar dokumentieren
NIS2 verpflichtet die Geschäftsleitung persönlich zur Billigung und Überwachung der Risikomaßnahmen (§38 BSIG-neu) — wir dokumentieren die von Ihnen getroffenen Maßnahmen nachvollziehbar.
Unsere NIS2-Leistungen für Rhein-Main
Von der Betroffenheitsprüfung bis zur BSI-Registrierung
Betroffenheitsprüfung Rhein-Main
Wir klären, ob NIS2 für Ihr Unternehmen gilt: ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. EUR Umsatz in einem der 18 Sektoren nach EU-Richtlinie 2022/2555 — inklusive Sektorenzuordnung für Logistik, Energie und Finanz.
NIS2 Gap-Analyse
Ist-Soll-Vergleich Ihrer IT-Sicherheit gegen die zehn Mindestmaßnahmen aus Art. 21 NIS2 mit priorisiertem Maßnahmenplan für Ihren Standort in Frankfurt und Umgebung.
Penetration Testing vor Ort
Web-, Netzwerk- und API-Pentests durch erfahrene Experten — auf Wunsch als On-Site-Test in Ihren Räumen im Rhein-Main-Gebiet zur Schwachstellenanalyse.
Risikomanagement nach §30 BSIG
Systematische Risikobewertung und Behandlungsplan gemäß §30 BSIG-neu — dokumentiert, nachvollziehbar abgelegt (auch für externe Auditoren) und abgestimmt auf die Bedrohungslage exponierter Frankfurter Betriebe.
Incident Response & BSI-Meldeprozess
Wir etablieren Ihren Meldeprozess: 24-Stunden-Frühwarnung, 72-Stunden-Meldung und Abschlussbericht innerhalb eines Monats an das BSI gemäß NIS2-Meldepflichten.
Lieferketten-Sicherheit
Supply-Chain-Security für die eng vernetzten Wertschöpfungsketten der Region — Bewertung und Absicherung von Zulieferern, Dienstleistern und IT-Providern.
Awareness-Schulungen für Führung & Team
NIS2 fordert nachweisbare Cybersicherheits-Schulungen. Wir schulen Geschäftsleitung und Belegschaft — auf Wunsch als Präsenzworkshop an Ihrem Standort in Frankfurt.
ISMS-Aufbau & BSI-Registrierung
ISMS-Aufbau (anlehnungsfähig an ISO 27001), strukturierte Nachweisdokumentation und Audit-Vorbereitung sowie Unterstützung bei der verpflichtenden Registrierung besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen beim BSI.
Verwandte Leistungen
Passende Services, die Ihr Vorhaben ergänzen
Häufige Fragen
Die Fragen, die uns vor einem Projekt am häufigsten gestellt werden – mit Antworten zu Ablauf, Kosten und Datenschutz.
Welche Frankfurter Branchen sind von NIS2 betroffen?
Im Rhein-Main-Gebiet fallen besonders viele Betriebe unter NIS2, weil die Region viele der 18 Sektoren der EU-Richtlinie 2022/2555 abdeckt: Logistik und Transport rund um den Flughafen Frankfurt und das Frachtdrehkreuz, Energieversorger und Netzbetreiber, der Finanz- und Bankensektor, das produzierende Gewerbe, Gesundheitseinrichtungen, digitale Infrastruktur (Rechenzentren, der Internetknoten DE-CIX) sowie IKT-Dienstleister. Betroffen sind grundsätzlich Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. EUR Jahresumsatz; in besonders kritischen Sektoren auch kleinere Einrichtungen.
Bieten Sie NIS2-Beratung direkt vor Ort in Frankfurt an?
Ja. NovaCon berät Unternehmen persönlich im gesamten Rhein-Main-Gebiet — in Frankfurt am Main, Offenbach, Hanau, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt. Workshops, Awareness-Schulungen und On-Site-Penetrationstests führen wir auf Wunsch direkt in Ihren Räumen durch. Analyse-, Dokumentations- und Abstimmungstermine kombinieren wir flexibel aus Vor-Ort- und Remote-Terminen.
Wie hoch sind die Bußgelder bei NIS2-Verstößen?
Das deutsche Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) sieht für besonders wichtige Einrichtungen Bußgelder bis 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. EUR oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zusätzlich haftet die Geschäftsleitung nach §38 BSIG-neu persönlich für die Billigung und Überwachung der Risikomaßnahmen.
Gilt NIS2 auch für Logistik- und Speditionsbetriebe am Flughafen Frankfurt?
Ja. Der Sektor Verkehr/Transport zählt zu den NIS2-Sektoren mit hoher Kritikalität. Luftfahrtbetriebe, Flughafenbetreiber, Fracht- und Speditionsunternehmen sowie logistiknahe IT-Dienstleister rund um den Frankfurter Flughafen unterliegen den NIS2-Pflichten, sofern sie die Schwellenwerte (ab 50 Beschäftigte oder 10 Mio. EUR Umsatz) erreichen. Wegen der starken Vernetzung sind hier auch die Anforderungen an die Lieferkettensicherheit besonders relevant.
Wie verhält sich NIS2 zu DORA für Frankfurter Finanzunternehmen?
Für viele Institute am Finanzplatz Frankfurt gilt vorrangig die DORA-Verordnung (EU 2022/2554), die als sektorspezifische lex specialis die NIS2-Anforderungen für den Finanzsektor konkretisiert und in großen Teilen ersetzt. Wir bringen NIS2, DORA sowie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen (BAIT/DORA-RTS) in ein gemeinsames Managementsystem, damit Sie Kontrollen nur einmal aufbauen und nicht doppelt nachweisen müssen.
Was sind die ersten Schritte einer NIS2-Beratung?
Wir starten mit einer Betroffenheitsprüfung, die klärt, ob und als welche Einrichtungsklasse (besonders wichtig oder wichtig) Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt. Darauf folgt eine Gap-Analyse gegen die zehn Mindestmaßnahmen aus Art. 21 NIS2 bzw. §30 BSIG-neu, ein priorisierter Maßnahmenplan und die Umsetzung von Risikomanagement, Incident-Response-Prozess und Registrierung beim BSI. Das BSI empfiehlt, mit der Umsetzung nicht bis zum Inkrafttreten aller Fristen zu warten.
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