NIS2-Beratung Darmstadt
Darmstadt verbindet als Wissenschaftsstadt eine seltene Dichte NIS2-relevanter Einrichtungen: Weltkonzerne wie Merck (Chemie & Pharma) und die Software AG, forschungsstarke Institutionen wie die TU Darmstadt, das Fraunhofer SIT mit dem Forschungszentrum ATHENE, das Europäische Raumfahrtkontrollzentrum ESA/ESOC und das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung. Seit Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2555 (NIS2) müssen deutschlandweit rund 29.000 Unternehmen handeln — bei Bußgeldern bis 10 Mio. EUR und persönlicher Geschäftsführer-Haftung nach §38 BSIG. Wir begleiten Darmstädter Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Mittelstand persönlich vor Ort: von der Betroffenheitsprüfung über Gap-Analyse und Penetration Testing bis zur Umsetzung der NIS2-Anforderungen.
Warum NIS2-Beratung in Darmstadt?
Regionale Expertise für Wissenschaft, Industrie und Mittelstand in Südhessen
Beratung vor Ort in Darmstadt
Persönliche NIS2-Beratung direkt bei Ihnen in Darmstadt, Weiterstadt, Griesheim, Pfungstadt oder im Landkreis Darmstadt-Dieburg — kurze Wege aus dem Rhein-Main-Gebiet statt anonymer Fernberatung.
Expertise für Chemie & Pharma
Mit Merck als weltweit ältestem Pharma- und Chemieunternehmen prägt die Branche Darmstadt. Chemie und Pharmazeutik zählen zu den NIS2-Sektoren hoher Kritikalität — wir setzen §30 BSIG praxisnah um.
Kompetenz für Software & IKT
Von der Software AG bis zur dichten Startup- und IT-Landschaft: Digitale Infrastruktur und IKT-Dienstleister sind eigene NIS2-Sektoren. Wir kennen die Anforderungen an Darmstädter Software- und Cloud-Anbieter.
Erfahrung mit Forschung & Wissenschaft
TU Darmstadt, Fraunhofer SIT/ATHENE, ESA/ESOC und das GSI Helmholtzzentrum machen Darmstadt zur Wissenschaftsstadt. Forschungseinrichtungen mit kritischer Infrastruktur brauchen NIS2-konforme IT-Sicherheit.
Bußgeldrisiko bis 10 Mio. EUR
Das NIS2UmsuCG sieht für besonders wichtige Einrichtungen Bußgelder bis 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. EUR oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Wir unterstützen Ihr Darmstädter Unternehmen dabei, die Anforderungen umzusetzen und nachweisbar zu dokumentieren.
Geschäftsführer-Pflichten nach §38 BSIG nachweisbar dokumentieren
NIS2 verpflichtet die Geschäftsleitung persönlich zur Billigung und Überwachung der Risikomaßnahmen (§38 BSIG-neu). Wir dokumentieren die von Ihnen getroffenen Maßnahmen nachvollziehbar — für Einrichtungen aus Wissenschaft, Industrie und Mittelstand.
Unsere NIS2-Leistungen für Darmstadt
Von der Betroffenheitsprüfung bis zur BSI-Registrierung
Betroffenheitsprüfung Südhessen
Wir klären, ob NIS2 für Ihr Unternehmen gilt: ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. EUR Umsatz in einem der 18 Sektoren nach EU-Richtlinie 2022/2555 — inklusive Sektorenzuordnung für Chemie, Pharma, Software, Forschung und produzierendes Gewerbe im Raum Darmstadt.
NIS2 Gap-Analyse
Ist-Soll-Vergleich Ihrer IT-Sicherheit gegen die zehn Mindestmaßnahmen aus Art. 21 NIS2 bzw. §30 BSIG-neu — mit priorisiertem Maßnahmenplan für Ihren Standort in Darmstadt und Umgebung.
Penetration Testing vor Ort
Web-, Netzwerk- und API-Pentests durch erfahrene Experten — auf Wunsch als On-Site-Test in Ihren Räumen in Darmstadt, ideal für Forschungslabore, Rechenzentren und Produktionsumgebungen.
Risikomanagement nach §30 BSIG
Systematische Risikobewertung und Behandlungsplan gemäß §30 BSIG-neu — dokumentiert, nachvollziehbar abgelegt (auch für externe Auditoren) und abgestimmt auf die besondere Bedrohungslage forschungs- und industrienaher Darmstädter Einrichtungen.
Incident Response & BSI-Meldeprozess
Wir etablieren Ihren Meldeprozess gemäß §32 BSIG: 24-Stunden-Frühwarnung, 72-Stunden-Meldung und Abschlussbericht innerhalb eines Monats an das BSI — samt Notfallplänen für Ihren Betrieb.
Lieferketten-Sicherheit
Supply-Chain-Security für die eng vernetzten Wertschöpfungsketten aus Wissenschaft, Zulieferern und IT-Providern — Bewertung und Absicherung von Dienstleistern nach den NIS2-Anforderungen an die Lieferkette.
Awareness-Schulungen für Führung & Team
NIS2 fordert nachweisbare Cybersicherheits-Schulungen. Wir schulen Geschäftsleitung und Belegschaft — auf Wunsch als Präsenzworkshop an Ihrem Standort in Darmstadt, abgestimmt auf Labor-, Büro- und Produktionsumfeld.
ISMS-Aufbau & BSI-Registrierung
ISMS-Aufbau (anlehnungsfähig an ISO 27001), strukturierte Nachweisdokumentation und Audit-Vorbereitung sowie Unterstützung bei der verpflichtenden Registrierung besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen beim BSI innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Verwandte Leistungen
Passende Services, die Ihr Vorhaben ergänzen
Häufige Fragen
Die Fragen, die uns vor einem Projekt am häufigsten gestellt werden – mit Antworten zu Ablauf, Kosten und Datenschutz.
Welche Darmstädter Branchen und Einrichtungen sind von NIS2 betroffen?
Als Wissenschaftsstadt deckt Darmstadt auffällig viele der 18 Sektoren der EU-Richtlinie 2022/2555 ab: die Chemie- und Pharmaindustrie (z. B. rund um Merck), Software- und IKT-Dienstleister (z. B. im Umfeld der Software AG), digitale Infrastruktur und Rechenzentren, produzierendes Gewerbe sowie Forschungseinrichtungen wie die TU Darmstadt, das Fraunhofer SIT/ATHENE, das ESA-Kontrollzentrum ESOC und das GSI Helmholtzzentrum. Betroffen sind grundsätzlich Einrichtungen ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. EUR Jahresumsatz; in besonders kritischen Sektoren gelten die Pflichten auch für kleinere Organisationen.
Bieten Sie NIS2-Beratung direkt vor Ort in Darmstadt an?
Ja. NovaCon berät Unternehmen und Einrichtungen persönlich in Darmstadt und Südhessen — in der Wissenschaftsstadt selbst sowie in Weiterstadt, Griesheim, Pfungstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Workshops, Awareness-Schulungen und On-Site-Penetrationstests führen wir auf Wunsch direkt in Ihren Räumen durch. Aus dem Rhein-Main-Gebiet sind die Wege kurz; Analyse-, Dokumentations- und Abstimmungstermine kombinieren wir flexibel aus Vor-Ort- und Remote-Terminen.
Fällt ein Chemie- oder Pharmaunternehmen in Darmstadt unter NIS2?
Ja. Die Herstellung von Chemikalien sowie die Produktion pharmazeutischer Erzeugnisse zählen im deutschen Umsetzungsgesetz zu den NIS2-Sektoren mit hoher Kritikalität. Chemie- und Pharmabetriebe im Raum Darmstadt unterliegen den NIS2-Pflichten, sobald sie die Schwellenwerte (ab 50 Beschäftigte oder 10 Mio. EUR Umsatz) erreichen. Wegen der engen Verzahnung von Produktion, Forschung und Zulieferern sind gerade hier das Risikomanagement nach §30 BSIG und die Lieferkettensicherheit besonders relevant.
Welche Fristen und Meldepflichten gelten nach dem deutschen NIS2-Gesetz?
Betroffene besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren und die Risikomanagement-Maßnahmen nach §30 BSIG umsetzen. Für erhebliche Sicherheitsvorfälle gilt ein gestuftes Meldeverfahren nach §32 BSIG: eine Erstmeldung (Frühwarnung) innerhalb von 24 Stunden, eine konkretisierende Meldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der ersten Meldung. Das BSI empfiehlt, mit der Umsetzung nicht bis zum vollständigen Inkrafttreten zu warten, da die technischen und organisatorischen Maßnahmen Vorlauf benötigen.
Haftet die Geschäftsführung persönlich für die NIS2-Umsetzung?
Ja. Nach §38 BSIG-neu muss die Geschäftsleitung die Risikomanagement-Maßnahmen nach §30 BSIG billigen und ihre Umsetzung überwachen. Diese Pflicht ist nicht vollständig delegierbar; bei Verstößen kann die Leitung persönlich in die Verantwortung genommen werden. Zusätzlich drohen dem Unternehmen Bußgelder bis 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei wichtigen Einrichtungen bis 7 Mio. EUR oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Wir dokumentieren die Billigungs- und Überwachungsprozesse nachvollziehbar, damit Ihre Geschäftsführung die getroffenen Maßnahmen belegen kann.
Was sind die ersten Schritte einer NIS2-Beratung für ein Darmstädter Unternehmen?
Wir starten mit einer Betroffenheitsprüfung, die klärt, ob und als welche Einrichtungsklasse (besonders wichtig oder wichtig) Ihre Organisation unter NIS2 fällt. Darauf folgt eine Gap-Analyse gegen die zehn Mindestmaßnahmen aus Art. 21 NIS2 bzw. §30 BSIG-neu, ein priorisierter Maßnahmenplan und die Umsetzung von Risikomanagement, Incident-Response-Prozess und BSI-Registrierung. Für forschungs- und produktionsnahe Betriebe in Darmstadt berücksichtigen wir dabei Besonderheiten wie Laborumgebungen, OT-/Produktionsnetze und wissenschaftliche Kooperationen.
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